Häu­fig gestell­te Fragen

Nach Über­prü­fung des Arz­tes wer­den Heil­mit­tel­ver­ord­nun­gen von u.a. Kin­der­ärz­ten, HNO-Ärz­ten, Pho­nia­tern, Kie­fer­or­tho­pä­den, Neu­ro­lo­gen und Haus­ärz­ten aus­ge­stellt. Damit über­neh­men die Kran­ken­kas­sen die The­ra­pien bei Kin­dern voll­stän­dig. Bei Erwach­se­nen wer­den die Kos­ten zu 90 % von den Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Die Selbst­be­tei­li­gung liegt dem­nach bei 10% plus eine Rezept­ge­bühr von 10 €. Liegt ein Befrei­ungs­aus­weis vor, fällt kei­ne Zuzah­lung an.

Die Lern­the­ra­pie wird von den Kran­ken­kas­sen nicht über­nom­men. Sie haben die Mög­lich­keit unter bestimm­ten Bedin­gun­gen einen Antrag auf Lern­the­ra­pie in Form von Ein­glie­de­rungs­hil­fe bei Ihrem zustän­di­gen Jugend­amt zu stel­len. Wird eine sol­che Bewil­li­gung erteilt, trägt das zustän­di­ge Jugend­amt die Kos­ten. Auf Wunsch bie­ten wir die Lese- Recht­schreib­the­ra­pie auch pri­vat an.