Häufig gestellte Fragen
Wird die Sprach- Sprech- Stimm- und Schlucktherapie von den Krankenkassen übernommen?
Nach Überprüfung des Arztes werden Heilmittelverordnungen von u.a. Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzten ausgestellt. Damit übernehmen die Krankenkassen die Therapien bei Kindern vollständig. Bei Erwachsenen werden die Kosten zu 90 % von den Krankenkassen übernommen. Die Selbstbeteiligung liegt demnach bei 10% plus eine Rezeptgebühr von 10 €. Liegt ein Befreiungsausweis vor, fällt keine Zuzahlung an.
Wird die Lerntherapie von den Krankenkassen übernommen?
Die Lerntherapie wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Sie haben die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf Lerntherapie in Form von Eingliederungshilfe bei Ihrem zuständigen Jugendamt zu stellen. Wird eine solche Bewilligung erteilt, trägt das zuständige Jugendamt die Kosten. Auf Wunsch bieten wir die Lese- Rechtschreibtherapie auch privat an.